Kampfrichter
Hier sind einige allgemeine Informationen zum Erwerb und Verlängerung von Landes- und Bundeskampfrichterlizensen beim DKenB (laut KRO) zusammengetragen. Die Ausbildung ist Aufgabe der Kampfrichter Kommission und der Referenten für Kampfrichterwesen Dr. Paul Otto Forstreuter. Der DKenB Veranstaltet regelmäßig Kampfrichter Aufbau und Fortbildungslehrgänge für Landes- und Bundeskampfrichter.
Weitere Informationen und Ordnungen
» DKenB Kampfrichterordnung (KRO)
» Kendo Wettkampf- und Kampfrichterregeln
» Shinpan Shiai Tepbiki (eng. übersetzt von Robert Stroud, Kendo Idaho)
» Kendo Shiai and Shinpan Regulations of International Kendo Federation (FIK).
Kampfrichter Anwärter
Landeskampfrichter
Als Inhaber einer Landeskampfrichterlizens ist man befugt an Landesturnieren zu richten. Alle Einsätze werden in den Kendopass eingetragen. Landeskampfrichter Anwärter müssen mindestens den 1.Kyu abgelegt haben. Für die Prüfung müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein.
- mind. 2.Dan
- mind. 18 Jahre, max 65 Jahre
- während der Vorbereitungsphase innerhalb der letzten 24 Monate an mehreren Kampfrichterlehrgängen teilgenommen haben.
- aktiver Wettkämpfer sein und in der Vorbereitungsphase an mind. 2 Landesturnieren teilnehmen.
Bundeskampfrichter
Als Bundeskampfrichter kann mann sowohl an Landes als auch an Internationalen Turnieren wie der Europameisterschaft richten.
- mind. 4.Dan
- Inhaber einer gültigen Landeskampfrichterlizens
Termine für Kampfrichterlehrgänge
keine anstehenden Termine
Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in:
- eine schriftliche Prüfung, die auch in einer häuslichen Arbeit bestehen kann
- eine mündliche Prüfung, deren Dauer fünfzehn Minuten nicht übersteigen soll
- eine praktische Prüfung durch den Einsatz bei einem geeignet erscheinenden Wettkampf.
Werden die Leistungen in einem Abschnitt als nicht ausreichend angesehen gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Lizensverlängerung
Alle 2 Jahre muss die Landeskampfrichter Lizens durch den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung verlängert werden. Sollte der Probant seit 1 Jahr keinen Kampfrichtereinsatz gehabt, seit 2 Jahren an keiner Fortbildungsveranstaltung mehr teilgenommen oder aus sonst irgendeinem Grund als ungeeignet eingestuft werden, wird eine Verlängerung der Lizens unterbunden.
